Teilrevision Pensionskassenreglement
13. Mai 2025 – Votum von Einwohnerrat Christian Blunschi an der Einwohnerratssitzung vom 13. Mai zur Teilrevision Pensionskassenreglement.
Herr Präsident, meine Damen und Herren
Mit der Vorlage soll insbesondere die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Pensionsalters attraktiver werden. Die Mitte unterstützt diese Stossrichtung und dankt dem Gemeinderat für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Geschäftsführerin der Pensionskasse, Barbara Naef, sowie Urs Gasser, Arbeitnehmervertreter der Pensionskasse, standen der Fraktionen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Auch Ihnen gebührt ein herzliches Dankeschön.
Die Mitte unterstützt die Teilrevision. Im Vergleich zur ersten Version, die uns im letzten Jahr vorgelegt wurde, beinhaltet die Vorlage zwei wesentliche Verbesserungen:
- Einerseits sinkt die Beitragslast nach dem 67. Altersjahr sowohl für Arbeitnehmende als auch insbesondere für Arbeitgeber. Das ist gut so. Zu hohe Sparbeiträge können dazu führen, dass auf eine Weiterbeschäftigung aus Kostengründen verzichtet wird. Diesbezüglich hätten wir uns vorstellen können, dass die Sparbeitragslast bereits ab dem 65. Altersjahr reduziert wird. Die meisten anderen Pensionskassen sehen ab Erreichen des Pensionsalters reduzierte Sparbeiträge vor. Auch hätte man sich überlegen können, ob die Arbeitnehmenden wahlweise auf die Zahlung von Beiträgen hätten verzichten können. Bei einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Pensionsalters geht es vielfach nicht um die Verbesserung der Vorsorgeleistungen. Art. 33b BVG sieht entsprechend vor, dass die Weiterführung der Vorsorge ab Erreichen des Referenzalters nur auf Verlangen der versicherten Person erfolgen darf. Wir gehen davon aus, dass dieser Vorgabe des Bundesrechts in der Praxis nachgelebt wird.
- Andererseits werden neu wählbare Sparpläne für die Arbeitnehmenden eingeführt. Dies ist eine sehr begrüssenswerte Neuerung, da die Arbeitnehmenden eigenverantwortlich ihre Vorsorgeleistungen verbessern können. Zwar kann mit Einlagen eine ähnliche Wirkung erzielt werden. Wählbare Sparpläne bieten aber einige Vorteile, beispielsweise beim Einkaufspotential oder beim Bezug der Vorsorgegelder im Rahmen der Wohneigentumsförderung.
Die Mitte wird auf die Vorlage eintreten und in der Schlussabstimmung einstimmig zustimmen. Die anfallenden Kosten für die angeschlossenen Arbeitgeber sind aus unserer Sicht vertretbar.