Dringliches Postulat: Sperrung Littauerberg für den Durchgangsverkehr
12. Oktober 2022 – Die Mitte/GLP-Fraktion hat heute Morgen ein dringliches Postulat betreffend «Sperrung des Littauerbergs für den Durchgangsverkehr eingereicht». Grundsätzlich unterstützen wir die Sperrung für den Durchgangsverkehr. Denn Die Mitte/GLP-Fraktion setzt sich schon lange gegen Schleichverkehr in Wohnquartieren, für sichere Schulwege und wohnliche Quartiere ein. Dass die Emmer und Luzerner Anwohner aber nun offenbar nicht gleich behandelt werden, wirkt komisch. Deshalb fordert Die Mitte/GLP-Fraktion die Überprüfung der Ausscheidung der Anwohnergebiete.
I. Ausgangslage
Am 23. September 2022 kündigte die Gemeinde Emmen in einer Medienmitteilung an, zusammen mit der Stadt Luzern den Littauerberg für den Durchgangsverkehr zu schliessen. Auf den beiden Güterstrassen, westliche und östliche Bergstrasse, verkehren täglich bis zu 2000 Fahrzeuge. Die Mehrheit davon ist Durchgangsverkehr, sprich Schleichverkehr. Das mittlerweile im Kantonsblatt veröffentlichte Projekt schlug hohe Wellen.
Die Schliessung der beliebten «Abkürzung» ist auf den ersten Blick eine eher unpopuläre Massnahme, aber im Hinblick auf die Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord und der Sperrung des Rengglochs, welche beide nochmals für einen massiven Mehrverkehr auf der Erlenstrasse führen würden, eine richtige und wichtige Massnahme, welche Die Mitte/GLP-Fraktion grundsätzlich unterstützt. Denn Die Mitte/GLP-Fraktion setzt sich seit Jahren gegen Schleichverkehr durch die Quartiere, für sichere Schulwege und für wohnliche Quartiere mit weniger Lärm ein. Täglich über 1000 Autofahrten weniger über Erlenstrasse, das sorgt für weniger Lärm in den Wohnquartieren und sicherere Schulwege für das Erlen-, das Riffig- und das Sprengischulhaus. Hinzu kommt eine Entlastung des Verkehrsknoten Sprengi, welcher an der Kapazitätsgrenze angelangt ist und nicht mehr Verkehr schlucken kann.
Nicht einverstanden ist Die Mitte/GLP-Fraktion mit der Festlegung wer als Anwohner gilt und wer nicht. Sprich wer durch das Fahrverbot fahren darf und wer nicht. Während sämtliche Bewohner des Littauerberg als Anwohner gelten und durch das Emmer Fahrverbot dürfen, ist der ganze Emmer Siedlungsraum ausgenommen. Aus unserer Sicht ist dies einerseits eine Ungleichbehandlung und andererseits führt sie ebenfalls zu Mehrverkehr auf der Erlenstrasse, was ja gerade verhindert werden soll. Dass beispielsweise die Bewohner des Wolfisbühl nicht als Anwohner gelten, kann die Mitte nur schwer nachvollziehen.
II. Forderung
Die Mitte/GLP-Fraktion fordert folgendes:
• Der Gemeinderat soll die Ausscheidung der «Anwohnergebiete» überprüfen und anpassen.