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Schutz von Frauen im Sexgewerbe

18. Dezember 2025 – Votum von Einwohnerrätin Esther Wüest zum Interpellatio 07/25 betreffend Schutz von Frauen im Sexgewerbe an der Einwohnerratsstizung vom 16. Dezember 2025.

Herr Präsident meine Damen und Herren

Die Fraktion die Mitte bedankt sich für die Beantwortung der Interpellation.

Die Problematik des Sexgewerbes besteht – lässt sich aber nicht lokal eingrenzen. Die Problematik ist Teil einer kantons- und nationalweiten Entwicklung, bei der sich die Sexarbeit zunehmend vom öffentlichen Raum in private Wohnungen verlagert.

Zahlreiche Organisationen und Fachstellen befassen sich bereits intensiv mit diesem Thema. Der Gemeinderat zeigt korrekt auf, dass die Zuständigkeit primär beim Kanton liegt. Entsprechend sehen wir aktuell keinen zusätzlichen kommunalen Handlungsbedarf.

Positiv ist, dass der Kantonsrat inzwischen griffigere Vorstösse entgegengenommen hat, namentlich die Motionen über die Einführung eines Gesetzte über das Prostitutionsgewerbe im Kanton Luzern und die Motion über die Einführung einer persönlichen Anmeldung und Erhebung von Quellensteuer für Prostituierte aus den EU/EFTA Staaten. Diese setzen aus unserer Sicht am richtigen Ort an.

Der Rückgang der sichtbaren Sexarbeit bestätigt diese übergeordnete Entwicklung. Entscheidend ist daher eine konsequente kantonale und nationale Bearbeitung der Thematik, wie dies auch vom Gemeinderat festgehalten wurde.

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