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Regelung zum Gebrauch von geräuschintensiven Feuerwerkskörpern

20. Januar 2025 – Um den Jahreswechsel 2024/25 wurden in Emmen zahlreiche Feuerwerkskörper gezündet. Dauer und Umfang des Feuerwerks nahmen über die Jahre in der Tendenz zu. Zahlreiche Rückmeldungen aus der Emmer Bevölkerung zeigen, dass dieser Umstand für immer mehr Menschen zur Belastung wird.

Auch in umliegenden Gemeinden gingen entsprechende Rückmeldungen ein und es wurden politische Vorstösse lanciert. Über alle Rückmeldungen
sind aus unserer Sicht folgende Punkte zentral:

  1. Auswirkungen auf Tiere: Lautes Feuerwerk verursacht erhebliche Belastungen für Tiere. Der Lärm und die plötzlichen Lichtblitze führen bei Haustieren, Wildtieren und Nutztieren zu Angstzuständen, Panik und Stress. Haustiere verstecken sich oft stundenlang, verweigern die Nahrungsaufnahme oder erleiden sogar gesundheitliche Schäden. Bei Wildtieren kann die Flucht vor Feuerwerkslärm zu schweren Verletzungen oder Todesfällen führen.
  2. Auswirkungen auf Menschen: Der durch Feuerwerke erzeugte Lärm kann bei vielen Menschen gesundheitliche Folgen haben, insbesondere bei lärmempfindlichen Personen, Kleinkindern, älteren Menschen und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Der hohe Schalldruck krachender Böller kann zu Gehörschäden, Stress und Schlaflosigkeit führen.
  3. Umweltbelastung: Feuerwerkskörper hinterlassen Schadstoffe wie Schwermetalle und Feinstaub in der Luft sowie Müllrückstände in der Natur. Diese Schadstoffe belasten die Umwelt und beeinträchtigen die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Entsorgung des Abfalls bleibt oft an der Gemeinde hängen oder erfolgt unzureichend.
  4. Mehrtägige Belastung: Auch in den Tag vor und nach Silvester bzw. dem 1. August nehmen Feuerwerke zu. Dies verschärft die Probleme für Tiere, Menschen und die Umwelt, da die Belastungen sich zeitlich strecken.

Forderung:

  1. Der Gemeinderat soll die Reglementierung des Gebrauchs von Feuerwerkskörpern in Emmen mit folgenden Inhalten prüfen:
    a. Gültigkeitsbereich – Fokus auf besonders geräuschintensive oder anderweitig stark schädliche Feuerwerkskörper
    b. Zeitliche Beschränkung der Feuerwerknutzung auf engen Zeitraum um den 1. August bzw. Silvester/Neujahr
    c. örtliche Beschränkung – z.B. Feuerwerksverbot im dicht besiedelten Raum, im Wald etc.
    d. Bestimmungen für Ausnahmen mit entsprechender Bewilligung
  2. Weiter sind folgende Massnahmen zur Eindämmung der Belastung von Mensch und Tier zu prüfen:
    a. Information/Sensibilisierung der Bevölkerung über die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf Tiere, Menschen und Umwelt sowie den korrekten Umgang mit Feuerwerk inkl. Entsorgung Feuerwerksabfall.
    b. Absprache/Koordination der Regelungen und weiterer Massnahmen mit umliegenden Gemeinden (z.B. im K5 Verbund) mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung.
    c. Möglichkeiten zur Verbesserung der Durchsetzung von bestehenden und/oder zusätzlichen Regelungen und deren Sanktionierung bei Nichteinhaltung.

Im Namen der Fraktion Die Mitte

Vortoss von

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