Gerichtsurteile zu Lärm und Klimaschutz
13. Mai 2025 – Votum von Einwohnerrat Christian Meister an der Einwohnerratssitzung vom 13. Mai 2025 zur Interpellation 22/24 betreffend Auswirkungen von wegweisenden Gerichtsurteilen zu Lärm und Klimaschutz auf Emmen.
Herr Präsident meine Damen und Herren
«Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen. Hohe Lärmbelastungen wirken auf Körper und Psyche und belästigen und stören. Lärm mindert aber auch die Standortattraktivität ganzer Gebiete. Chronisch hohe Lärmbelastungen können krank machen und gesundheitliche Langzeitfolgen nach sich ziehen. Besonders in der Nacht reagieren die Menschen empfindlich auf Lärm.» Das sage nicht ich über den Lärm, sondern der Bund, genauer das UVEK, von dem ich diesen Text übernommen habe.
Und dass es in Emmen, in Sachen Lärmbelastung unhaltbar ist, behaupte auch nicht ich, sondern zwei Verkehrsexperten aus Bern, denen ich kürzlich unsere Idee einer Autobahnüberdachung vor Ort zeigen durfte. Aus ihrer Sicht ist der Abschnitt übrigens geradezu prädestiniert für eine Überdachung.
Wie wir der Beantwortung entnehmen können, hat das ASTRA offensichtlich keine Lust auf Bäume. Und auch kein Interesse an einem aktuellen Lärmgutachten. Übrigens weil die Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses angeblich keine wesentliche Veränderung darstelle, wie man mir damals in der Begleitgruppe sagte. 28 Millionen für keine wesentliche Veränderung. Und die Gesetzgebung hat sich seit dem letzten Lärmgutachten zur A2 durch Emmen, mit Sicherheit mehrfach geändert.
Dieses Zitat von Redaktor Robert Knobel aus der Luzerner Zeitung, vom 2. Mai, bezieht sich zwar auf den Bypass, passt aber auch bestens zur Autobahnüberdachung oder dem Autobahnanschluss Emmen Nord: «…hat auch mit der arroganten Haltung des Bundes zu tun, der die absolut berechtigten Einwände aus Luzern gleich reihenweise zurückwies. Es müsste eigentlich auch in Bern einleuchten, dass man nicht eine neue Autobahn mitten in die Stadtregion Luzern einpflanzen kann, ohne die Auswirkungen auf Siedlung und Lokalverkehr zu berücksichtigen. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht hier korrigierend eingreift und den Bund zur Nachbesserung des Projekts zwingt.»
Die Plangenehmigung wurde zwar kürzlich erteilt. Doch der Bund hat das Projekt selbst um mindestens 3 Jahre nach hinten verschoben, und es sind noch Einsprachen hängig. Ganz ist der Zug also noch nicht abgefahren. Die Mitte Emmen verlangt von der Gemeinde Emmen, sich auf allen Ebenen für mehr Lärmschutz einzusetzen. Denn wir sind mit der Einschätzung, dass kein neues Lärmgutachten nötig sei, nicht einverstanden.
Für Die Mitte Emmen ist klar: Der Schutz der Emmer Bevölkerung vor unnötigem Lärm geht vor. Zudem sagt der Bund selbst, dass Lärm ein Gebiet unattraktiv macht. Wir wollen ein attraktives, lebenswertes und möglichst lärmarmes Emmen für die ganze Bevölkerung. Die Mitte Emmen wird sich weiterhin dafür einsetzen und Vorstösse einreichen.