Dringliche Interpellation – offene Fragen zur offenen Musikschule
2. November 2025 – In der Beantwortung des Postulats durch den Gemeinderat werden viele wichtige Fragen nicht beleuchtet. Zumindest in den Grundzügen müssen die Auswirkungen auf den ordentlichen Schulunterricht bekannt sein. Deshalb müssen die nachstehenden Fragen dringlich – vor der Beratung des Postulats Nr. 62 – beantwortet werden.
I. Ausgangslage
Mit Postulat Nr. 62 vom 13. November 2024 wird gefordert, dass den Musikschülerinnen und -schülern der Gemeinde Emmen die Möglichkeit gegeben werden soll, nach Absprache mit der Musiklehrperson, den Musikschulunterricht während dem Schulunterricht zu besuchen. Zudem soll das Angebot des Partnerunterrichts ausgebaut werden. Der Einwohnerrat behandelt das Postulat an der Sitzung vom 11. November 2025. Der Gemeinderat ist bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen. Auch wenn mit einem Postulat bloss ein Prüfauftrag verbunden ist, wäre die Überweisung durch den Einwohnerrat ein klares Signal zur Einführung des offenen Musikunterrichts. Der Gemeinderat kann in der Folge eigenständig entscheiden, ob er dieses Angebot einführen will. Dies liegt in der alleinigen Kompetenz des Gemeinderates. In der Beantwortung des Postulats durch den Gemeinderat werden viele wichtige Fragen nicht beleuchtet. Zumindest in den Grundzügen müssen die Auswirkungen auf den ordentlichen Schulunterricht bekannt sein. Deshalb müssen die nachstehenden Fragen dringlich – vor der Beratung des Postulats Nr. 62 – beantwortet werden.
II. Fragen an den Gemeinderat
- Wie werden die Klassenlehrpersonen vor der Bewilligung des Musikschulunterrichts während des ordentlichen Schulunterrichts einbezogen?
- Welche Zusatzbelastung ist für die Lehrpersonen mit diesem neuen Angebot (Administration, Koordination, Kontrolle während des Unterrichts etc.) verbunden?
- Muss bei der Erstellung des Stundenplans die offene Musikschule berücksichtigt werden?
- Kann die offene Musikschule für lernschwache Schülerinnen und Schüler die Erreichung der Lernziele gefährden, da sie regelmässig die gleichen Fächer verpassen?
- Nimmt der Gemeinderat in Kauf, dass in der Praxis nur die guten Schülerinnen und Schüler von diesem Angebot profitieren können?
- Wie wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler den teils weit entfernten Musikschulunterricht eigenverantwortlich erreichen können?
- Besteht für die Gemeinde eine Fürsorge- bzw. Aufsichtspflicht, wenn die Kinder während des Unterrichts den Weg zur Musikschule zurücklegen?
- Soll der offene Musikschulunterricht auf Instrumente beschränkt werden, die im gleichen Schulhaus unterrichtet werden wie der Klassenunterricht stattfindet?
- Sollen vergleichbare Ausnahmen auch für sportliche Aktivitäten oder Religionsunterricht gewährt werden?
Im Namen der Die Mitte Fraktion