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Postulat betreffend vorübergehende Aufwertung des Areals Sonne

11. Mai 2022 – Der Gemeinderat hat mit der Grundeigentümerschaft des Gebiets Sonne (insbesondere im Bereich der ehemaligen Familiengärten) das Gespräch hinsichtlich Gestaltung des Gebiets bis zur Erstellung einer allfälligen Überbauung zu suchen. Die Grundeigentümerschaft ist anzuhalten, Massnahmen zur vorübergehenden gestalterischen Aufwertung des Gebiets zu ergreifen (Blumenwiese oder dergleichen).

I. Gebiet Sonne

Die Parz. Nrn. 98, 99, 100, 162, 163, 164, 1324 und 1345 befinden sich mitten im Zentrum von Emmenbrücke beim Sonnenplatz direkt neben dem Bahnhof Emmenbrücke Gersag. Der Gemeinderat hat im Jahr 2014 für dieses Gebiet einen Planungsprozess angestossen und den Bebauungsplan Sonne erarbeitet. Der Einwohnerrat lehnte den Bebauungsplan nach intensiven Diskussionen mit vielen Anträgen am 22. März 2022 ab.

II. Verwilderter Zustand

Bis vor ca. einem halben Jahr wurden auf dem Areal Familiengärten betrieben. Mittlerweile sind diese Gärten verlassen. Sie werden nicht mehr genutzt. Die Infrastruktur der Familiengärten ist zum Teil noch erhalten. Die verbliebenen Kleinbauten werden nun allmählich abgebaut. Insgesamt macht das Areal dennoch einen sehr verwilderten Eindruck.

Durch das Areal führt ein sehr stark frequentierter Weg vom Kanzlei-Kreisel zum Bahnhof Emmenbrücke Gersag. Es handelt sich um eine wichtige Weg-Verbindung. Den Fussgängerinnen und Fussgängern präsentiert sich leider ein sehr unvorteilhaftes Bild – dies an zentralster Lage direkt neben dem Bahnhof Emmenbrücke Gersag. Von «Qualität Emmen» kann keine Rede sein.

III. Planungs- und Baubewilligungsverfahren benötigen Zeit

Nach der Ablehnung des Bebauungsplans steht aktuell noch nicht fest, wie die Gemeinde und die Grundeigentümerschaft weiter vorgehen werden. Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird entweder die Gemeinde einen neuen bzw. angepassten Bebauungsplan erarbeiten oder die Grundeigentümerschaft entscheidet sich für einen Gestaltungsplan. Sowohl für den Bebauungsplan als auch für den Gestaltungsplan benötigt der Planungsprozess Zeit. Der Sondernutzungsplan muss erarbeitet bzw. finalisiert werden; anschliessend erfolgt die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit zur Einreichung von Einsprachen.

Danach muss das Bauprojekt konkretisiert und anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Auch das Baubewilligungsverfahren wird angesichts der Grösse des Projekts einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zudem haben Anstösserinnen und Anstösser sowohl im Planungsverfahren als auch im Baubewilligungsverfahren die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass allfällige Rechtsmittelverfahren den Bau weiter verzögern.

IV. Vorübergehende Aufwertung erwünscht

Letztlich besteht die Gefahr, dass auf dem Areal Sonne während Jahren eine ungepflegte Brache bestehen bleibt. Das Zentrum von Emmenbrücke würde sich so (weiterhin) in einem sehr schäbigen Bild präsentieren.

Die Gemeinde sollte deshalb grösstes Interesse an einer vorübergehenden Aufwertung des Gebiets haben. Der Gemeinderat soll mit der Grundeigentümerschaft das Gespräch suchen und gemeinsame Lösungen diskutieren.

Das Areal könnte mit einfachen, kostengünstigen Massnahmen aufgewertet werden. Beispielsweise könnte die nach dem Rückbau freigewordene Fläche vorübergehend in eine Wiese oder Blumenwiese umgenutzt werden.

Grundsätzlich sollte diese Aufwertung Aufgabe der Grundeigentümerschaft sein. Es macht aber Sinn, wenn die Gemeinde ebenfalls Hand bietet und bei Bedarf gewiss kostengünstige Leistungen zusichert – beispielsweise den Unterhalt der Wiese. Schliesslich hat auch die Gemeinde ein Interesse daran, dass nicht während Jahren eine unschöne Brache bestehen bleibt. Ohne Beitrag seitens der Gemeinde wäre zu befürchten, dass die Grundeigentümerschaft nicht bereit ist, weitergehende Massnahmen in die Wege zu leiten.

V. Forderungen

Aus den genannten Gründen werden folgende Forderungen gestellt:

  1. Der Gemeinderat hat mit der Grundeigentümerschaft des Gebiets Sonne (insbesondere im Bereich der ehemaligen Familiengärten) das Gespräch hinsichtlich Gestaltung des Gebiets bis zur Erstellung einer allfälligen Überbauung zu suchen.
  2. Die Grundeigentümerschaft ist anzuhalten, Massnahmen zur vorübergehenden gestalterischen Aufwertung des Gebiets zu ergreifen (Blumenwiese oder dergleichen).
  3. Der Gemeinderat soll mit der Grundeigentümerschaft gemeinsame Lösungen anstreben, bei der auch die Gemeinde einen kostengünstigen Beitrag leistet (z.B. vorübergehender Unterhalt der Wiese).

 

 

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Postulat betreffend vorübergehende Aufwertung des Areals Sonne PDF Datei von 10. Mai 2022

Im Namen der Fraktion Die Mitte

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